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| Landschaftsplanung > Artenschutz |
Mit der Kleinen Novelle des BNatSchG von Dezember 2007 wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst. Bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungs-verfahren müssen die Artenschutzbelange geprüft werden. Dies gilt flächendeckend und insbesondere für Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie.
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