Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ähnelt der UVP. Sie ist durchzuführen, wenn ein Vorhaben oder eine Planung möglicherweise negativen Einflüsse auf ein FFH-Gebiet haben. Dabei sind insbesondere die Schutzziele und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes zu berücksichtigen. Die Prüfung wird in mehrere Phasen wie FFH-Vorprüfung, Kernprüfung und Ausnahmeprüfung unterteilt.
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