|
|
|
Gewässermanagement > Fließgewässerrenaturierung |
Die Renaturierung, also die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen, gehört insbesondere im Bereich Fließgewässer zu unserem Aufgabenbereich. Im Rahmen der nach § 68 WHG durchgeführten Verfahren, erstellen wir neben den wasserbaulichen Planungen alle notwendigen Unterlagen, beispielsweise Landschaftspflegerische Begleitpläne sowie die "Allgemeine Einzelfallprüfung nach UVPG". Insbesondere im Siedlungsnahen Bereich, aber auch in FFH-oder Naturschutz-Gebieten können solche Projekte sehr komplex sein und ökologische Vor- oder Begleituntersuchungen sind häufig notwendig (siehe auch nachfolgenden Abschnitt Flankierende Untersuchungen). |
| |
Abbildung 1: Renaturierung eines Baches als Ausgleichsmaßnahme in einem neuen Gewerbegebiet in Straelen Foto © 2015 Heidi Rauers |
|
| |
Abbildung 2: Renaturierung eines Baches als Ausgleichsmaßnahme in einem neuen Gewerbegebiet in Straelen Foto © 2015 Heidi Rauers |
|
| |
Abbildung 3: Ökologische Baubegleitung in Naturschutzgebiet am Alsbach in Viersen Foto © 2015 Heidi Rauers |
|
Auch die Sanierung von im Nebenschluss liegenden Teichen an Fließgewässern (beispielsweise durch Trockenlegung) oder die Verbesserung der Durchgängigkeit eines Fließgewässers durch Verlegung von Teichen in den Nebenschluss, sind Maßnahmen, die wir planen und baubegleitend durchführen (vgl. Abbildung 4). |
| |
Abbildung 4: Gesamtkonzept Raky-Weiher und Neutrassierung Helpensteiner Bach im FFH-Gebiet im Kreis Heinsberg Foto © 2015 Heidi Rauers |
|
Darüber hinaus ist im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen auch die Auenentwicklung zu berücksichtigen. Beispielsweise werden Artenschutzgewässer angelegt, die wir ebenfalls planen und baubegleitend entwickeln (Abbildung 5 und 6). |
| |
Abbildung 5: Beispiel für eine Artenschutzgewässerplanung sowie ein frisch angelegtes Artenschutzgewässer (hier für den Kammmolch) Foto © 2015 Heidi Rauers |
|
| |
Abbildung 6: Beispiel für eine Artenschutzgewässerplanung sowie ein frisch angelegtes Artenschutzgewässer (hier für den Kammmolch) Foto © 2015 Heidi Rauers |
|
|