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Landschaftsplanung > Landschaftspläne |
Ein Landschaftsplan ist ein wesentliches Instrument der Landschafts-
planung auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Mit ihm können und werden verbindlich für Jedermann z.B. Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete festgelegt. Seine Aufgabe ist es (§ 1 und 2 BNatSchG) die konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen außerhalb bebauter Ortschaften darzustellen. Er ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung speziell die Flächennutzungsplanung.
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