Mit der Kleinen Novelle des BNatSchG von Dezember 2007 wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst. Bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungs-verfahren müssen die Artenschutzbelange geprüft werden. Dies gilt flächendeckend und insbesondere für Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie.